Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Sulza - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Sulza
Linie:- Regionalbahn: Erfurt-Halle/Leipzig
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
Linie:- Bus: Apolda-Großheringen
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Büttner (Mitarbeiterin)
Telefon Festnetz: 036461 241-33
E-Mail: meldeamt@bad-sulza.de
Frau Uhlmann (Mitarbeiterin)
Telefon Festnetz: 036461 241-34
E-Mail: meldeamt@bad-sulza.de
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte am Hintereingang klingeln
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Datenschutz, Meldeamt, Melderegistersperre, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre, Auskunftssperre bei Wahlen, Einwohnermeldeamt, Meldewesen