Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Auengrund
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl: 13 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busverbindung
Linie:- Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Auengrund
Empfänger: Gemeinde Auengrund
IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70
BIC: HELADEF1HIL
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre bei Wahlen, Auskunftssperre, Datenschutz, Meldeauskunft, Meldewesen, Einwohnermeldeamt, Melderegistersperre, Meldeamt