Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
    • Adressbuchverlage

    ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
    Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Elxleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 1

    99189 Elxleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kasse/Einwohnermeldeamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Standesamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. geschlossen Bauamt/Ordnungsamt /Kämmerei Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Sprechtag der Verwaltung und Bürgermeister Di. 13.00 - 18.00 Uhr Bürozeit in Witterda jeden ersten Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr Bürgermeister Witterda 17.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036201 8260

    Fax: 036201 826122

    E-Mail: info@gemeinde-elxleben.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegistersperre, Meldeauskunft, Einwohnermeldeamt, Auskunftssperre, Meldeamt, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre bei Wahlen, Datenschutz, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de