Verwendung des Landeswappens Genehmigung
Die Verwendung des Thüringer Landeswappens ist nur den Stellen des Landes erlaubt. Das sogenannte Thüringen-Signet darf hingegen von jeder/m benutzt werden.
Beschreibung
Am 10. Januar 1991 beschloss der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen, veröffentlicht im Gesetzblatt für das Land Thüringen Nr. 1/1991.
Danach zeigt das Thüringer Landeswappen einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönten und goldbewehrten Löwen auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.
Fällt bei erster Betrachtung dieses Wappens zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wappen des Landes Hessen auf, zeigen sich bei genauem Vergleich jedoch vier wichtige Unterschiede:
Der hessische Löwe ist zehnfach quergestreift, wobei diese Streifung von oben her mit Silber beginnt, er ist ungekrönt, und auf den Schildgrund sind keine Sterne gestreut.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thüringer Landeswappen ist die Verwendung des Landeswappens ausschließlich den Behörden und Dienststellen des Landes vorbehalten.
Für die Nutzung durch Dritte wurde durch die Landesregierung ein Thüringer Wappen für alle, das so genannte Thüringen-Signet, entwickelt, welches aus dem Internet herunter geladen sowie kosten- und genehmigungsfrei durch Jedermann verwendet werden kann. Sie finden dieses auf der Homepage des Freistaates Thüringen.
Ansprechpartner
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99105 Erfurt
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30.01.1991, GBl. S. 1
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen (AVHz)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 18.02.2016
Stichwörter
Wappentier, Landeswappen, Wappen des Landes, Wappen, Hoheitssymbol