Wahl der kommunalen Volksvertretung
Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Öffnungszeiten
Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Ortsgemeinderat, Abgeordnetenhaus, Stadtbürgerschaft, Wahl zur Bürgerschaft, Stadtrat, Mandat, Rat der Gemeinde, Wahlen, Samtgemeinde, Wahl der Bürgerschaft, Einheitsgemeinde, Ortswahl, Ratsversammlung, Stadtverordnetenversammlung, Verbandsgemeinderat, Wahlperiode, Marktgemeinderat, Bürgerschaft, Rat der Stadt, Stadtvertretung, Gemeinderat, Kommunalwahl, Gemeinde, Gemeindevertretung