Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oppurg - Hauptamt

    Beschreibung

    Zusätzliche Zuständigkeiten:

    • Erstellung und Ausfertigung von Protokollen und Beschlüssen
    • Niederschriften aller Art
    • zentraler Schreibdienst
    • Ablage und Archiv
    • Amtsblatt
    • Wahlen und Statistik
    • Pressestelle - Anzeiger der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
    • Bürgerinformation - Infothek, allgemeine Auskünfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Türkenhof 5

    07381 Oppurg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr * Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03647 4394-94

    Telefon Festnetz: 03647 4394-10

    Telefon Festnetz: 03647 4394-0

    E-Mail: hauptamt@vg-oppurg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einheitsgemeinde, Rat der Gemeinde, Wahl der Bürgerschaft, Samtgemeinde, Rat der Stadt, Kommunalwahl, Bürgerschaft, Stadtvertretung, Stadtverordnetenversammlung, Mandat, Marktgemeinderat, Stadtrat, Ortswahl, Wahl zur Bürgerschaft, Gemeinde, Gemeindevertretung, Abgeordnetenhaus, Wahlperiode, Verbandsgemeinderat, Gemeinderat, Stadtbürgerschaft, Ratsversammlung, Wahlen, Ortsgemeinderat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de