Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bürgel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    07616 Bürgel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036692 491-0

    Fax: 036692 22253

    E-Mail: buergermeister@stadt-buergel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Ziegelgasse 7

    07607 Eisenberg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-740

    Telefon Festnetz: 036691 70-240

    E-Mail: ka@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einheitsgemeinde, Rat der Gemeinde, Wahl der Bürgerschaft, Samtgemeinde, Rat der Stadt, Kommunalwahl, Bürgerschaft, Stadtvertretung, Stadtverordnetenversammlung, Mandat, Marktgemeinderat, Stadtrat, Ortswahl, Wahl zur Bürgerschaft, Gemeinde, Gemeindevertretung, Abgeordnetenhaus, Wahlperiode, Verbandsgemeinderat, Gemeinderat, Stadtbürgerschaft, Ratsversammlung, Wahlen, Ortsgemeinderat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de