Wahl der kommunalen Volksvertretung
Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Behinderte können bis zur Eingangstür der Gemeinde gelangen. Mit Klingeln an der Eingangstür und Freisprechanlage können sie ihr Begehren kundtun.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022