Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Stadt Großbreitenbach - Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 11

    98701 Großbreitenbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: 304
      • Bus: 308
      • Bus: 303

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036781 481-14

    Telefon Festnetz: 036781 481-0

    E-Mail: kontakt@lg-grossbreitenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60

    BIC: HELADEF1ILK

    Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Marktgemeinderat, Stadtverordnetenversammlung, Samtgemeinde, Wahl zur Bürgerschaft, Kommunalwahl, Stadtbürgerschaft, Gemeinderat, Wahl der Bürgerschaft, Abgeordnetenhaus, Verbandsgemeinderat, Rat der Gemeinde, Bürgerschaft, Mandat, Wahlen, Ortsgemeinderat, Ortswahl, Stadtvertretung, Ratsversammlung, Gemeinde, Stadtrat, Einheitsgemeinde, Rat der Stadt, Gemeindevertretung, Wahlperiode

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de