Wahl der kommunalen Volksvertretung
Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Büro des Landrates
Das Büro des Landrates unterstützt die Arbeit des Landrates. Hier werden Termine vorbereitet, koordiniert und organisiert. Als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sömmerda leistet es Hilfestellung bei der Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Pressestelle
Die Pressestelle ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit unseres Landkreises. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle bereiten z. Bsp. Pressemitteilungen vor und erstellen das wöchentliche Amtsblatt des Landkreises Sömmerda. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden unterschiedliche Kommunikationswege und Medien genutzt.
Kulturförderung
Attraktive Feste und Projekte, die traditionell mit dem Landkreis Sömmerda verbunden sind, bereichern das kulturelle Leben. Dazu zählen jährlich stattfindende Veranstaltungen wie die regionalen Schultheatertage, das Kreisblasmusikfest, das Kammerforstfest (Himmelfahrt), die Kreiskulturwochen, das Herbstfest der Generationen, der Familienradwandertag und Comedy im Volkshaus sowie weitere regionale und überregionale Veranstaltungen.
Außerdem zur Kulturförderung gehört das Bibliothekswesen. Unsere Bibliotheken heißen jeden Interessierten herzlich willkommen. Besucher haben die Möglichkeit ungestört Bücher anzulesen, in Zeitschriften zu schmökern oder für Schularbeiten zu recherchieren.
Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit folgende Aufgaben wahr:
- Pflege und Vermittlung kultureller Traditionen
- Anregung zu kulturellen Entwicklungen
- Vermittlung zwischen kultureller Arbeit und Kulturinteressierten
- Förderung der lokalen Kulturszene
- Beratung der Bürger in Angelegenheiten von Kulturangeboten, der Selbstorganisation und des eigenen kulturellen Engagements
Ehrenamtsförderung
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und aus Stiftungen Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.
Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtlich gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird.
Im Einzelnen sind beispielsweise folgende Tätigkeiten förderfähig:
- Tätigkeit als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher
- Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen (wie Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung, Altenhilfe oder die Tätigkeit als Sanitätspersonal bei Veranstaltungen sowie Notfallseelsorger)
- außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen, Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden
- Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, Kriminalitätsopfern, Inhaftierten
- Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung und Naturschutzarbeit
- Arbeit von Vorständen, Vereinen und Verbänden auf Orts-, Kreis- und Landesebene
- Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) erhalten sowie im Katastrophenschutz
- Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse
Wirtschaftsförderung
Die Bedingungen für die Ansiedlung und die Erweiterung von Unternehmen im Landkreis Sömmerda sind bestens. Das betrifft den Stand der Gewerbegebiete, wie auch das Potenzial an flexiblen und engagierten Arbeitskräften und - last, but not least - eine funktionierende und leistungsstarke Verwaltung mit kurzen Genehmigungszeiten. Seit Januar 2008 trägt das Landratsamt Sömmerda als erste ostdeutsche Kommunalverwaltung das RAL-Güteezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung".
Die Wirtschaftsförderung ist Ansprechpartner für folgende Dienstleistungen:
- Standortakquisition
- Kontaktpartner für die Wirtschaft
- Existenzgründerberatung
- Beratung zu verschiedenen Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes als auch zu regionalen Programmen für die gewerbliche Wirtschaft
- Beratung und Betreuung bei Investitionsvorhaben, auf Wunsch auch Begleitung zu den fördermittelausreichenden Stellen sowie den Ämtern im Landratsamt
- Organisation der Leistungsschau der Wirtschaft "Die SÖM" und der Berufsinfobörse
Bitte beachten Sie: Fördermittel sind immer vor Investitionsbeginn oder Existenzgründung zu beantragen. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Lassen Sie sich von uns beraten!
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis Sömmerda ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Dabei ist die Aufstellung und Fortschreibung der Nahverkehrsplanung für das Gebiet des Landkreises Sömmerda von besonderer Bedeutung und wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen. Die konkrete Gestaltung und Durchführung des straßengebundenen Linienverkehrs hingegen übernehmen die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH und Verkehrsgesellschaften aus den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Erfurt wie z.B. die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.
Glasfaserstrategie des Freistaates Thüringen
Für das erfolgreiche Durchstarten in das digitale Zeitalter hat sich das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft schon 2013 konkrete Ziele gesetzt. Diese sind in der „Breitbandstrategie 2020“ festgehalten. Inzwischen haben bereits über 90 Prozent der Haushalte in Thüringen Zugang zu Breitbandanschlüssen mit mindestens 30 Mbit/s im Download. Für die Erschließung verbliebener weißer Flecken stellt die Landesregierung derzeit mehr als 100 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Initiative des Freistaats Thüringen zur Verbesserung der Breitbandversorgung geht über die Schließung von Versorgungslücken hinaus. 2018 wurde dazu die Thüringer Glasfaserstrategie initiiert, die einen flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsnetze als Glasfasernetze bis zum Gebäude (FTTB = Fiber to the Building) zum Ziel hat. Die Umsetzung der Ziele der Glasfaserstrategie erfolgt in enger Abstimmung des Landes Thüringen mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Telekommunikationsunternehmen.
Meilensteine der Thüringer Glasfaserstrategie
2022 – flächendeckende Versorgung von Gewerbegebieten und Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf für ein Hochgeschwindigkeitsnetz
2023 – flächendeckende Versorgung von Thüringer Bildungs- und Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, Berufsschulen und allgemeinbildenden Schulen
2025 – flächendeckende Versorgung von Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen
2025 – flächendeckende Versorgung jeder Gemeinde mit konvergenten Gigabit-Netzen, möglichst direkt bis zum Gebäude
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 210
Bus: 211
Bus: 243
Bus: 205
Bus: 208
Bus: 216
Bus: 201
Bus: 242
Bus: 270
Bus: 212
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-200(Sekretariat Büro des Landrates)
Telefon Festnetz: +49 3634 354-409(Sekretariat Amt für Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon Festnetz: +49 3634 354-202(Breitbandausbau)
Telefon Festnetz: +49 3634 354-415(Breitbandausbau)
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lra-soemmerda.de(Amt für Öffentlichkeitsarbeit)
E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de(Pressestelle)
E-Mail: landrat@lra-soemmerda.de(Büro des Landrates)
E-Mail: tourismus@lra-soemmerda.de(Tourismusförderung)
E-Mail: kultur@lra-soemmerda.de(Kulturförderung)
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lra-soemmerda.de(Wirtschaftsförderung)
E-Mail: ehrenamt@lra-soemmerda.de(Ehrenamtsförderung)
E-Mail: rag@lra-soemmerda.de(Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt e.V.)
E-Mail: nahverkehr@lra-soemmerda.de(Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV))
E-Mail: breitband@lra-soemmerda.de(Breitbandausbau)
E-Mail: ideen-und-beschwerden@lra-soemmerda.de(Beschwerdestelle)
Internet
Landgemeinde Buttstädt - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09. - 12.00 Uhr
Kontakt
Landgemeinde Buttstädt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09. - 12.00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022