Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 22

    36448 Bad Liebenstein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
      Linien:
      • Bus: 190
      • Bus: 43
      • Bus: 41
      • Bus: 42
      • Bus: 195
      • Bus: 140
      • Bus: 196
      • Bus: 192

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36961 361-23

    E-Mail: einwohnermeldeamt@bad-liebenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlperiode, Ratsversammlung, Gemeindevertretung, Samtgemeinde, Wahlen, Gemeinderat, Wahl zur Bürgerschaft, Stadtbürgerschaft, Rat der Gemeinde, Wahl der Bürgerschaft, Verbandsgemeinderat, Mandat, Rat der Stadt, Abgeordnetenhaus, Stadtvertretung, Stadtverordnetenversammlung, Stadtrat, Ortswahl, Bürgerschaft, Kommunalwahl, Gemeinde, Einheitsgemeinde, Marktgemeinderat, Ortsgemeinderat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English