Wahl der kommunalen Volksvertretung
Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teistungen / Sparkasse
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Dittmann (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: 036071 96258
Telefon Festnetz: 036071 84625
E-Mail: dittmann@lindenberg-eichsfeld.de
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teistungen / Sparkasse
Öffnungszeiten
* Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Abel (Standesbeamter)
Frau Tina Dittmann (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036071 84625
Fax: 036071 96258
E-Mail: dittmann@lindenberg-eichsfeld.de
Frau Irmtrud Heublein (Sachbearbeiterin)
Frau Yvonne Oberkersch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 036071 84620
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Ortsgemeinderat, Bürgerschaft, Einheitsgemeinde, Gemeinde, Samtgemeinde, Wahlen, Wahlperiode, Rat der Gemeinde, Wahl zur Bürgerschaft, Rat der Stadt, Kommunalwahl, Gemeindevertretung, Wahl der Bürgerschaft, Mandat, Stadtrat, Ortswahl, Stadtvertretung, Verbandsgemeinderat, Gemeinderat, Marktgemeinderat, Stadtbürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung, Ratsversammlung, Abgeordnetenhaus