Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtvertretung, Abgeordnetenhaus, Gemeinde, Ortsgemeinderat, Wahlperiode, Wahl der Bürgerschaft, Rat der Gemeinde, Gemeinderat, Wahl zur Bürgerschaft, Wahlen, Bürgerschaft, Stadtbürgerschaft, Marktgemeinderat, Einheitsgemeinde, Samtgemeinde, Rat der Stadt, Ortswahl, Kommunalwahl, Stadtverordnetenversammlung, Stadtrat, Gemeindevertretung, Ratsversammlung, Mandat, Verbandsgemeinderat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English