Vormundschaft Anordnung

    Vormundschaft

    Hier erhalten Sie Informationen zur gerichtlich bestellten Vormundschaft für Minderjährige.

    Beschreibung

    Vormundschaften/Pflegschaften

    Amtsvormundschaften

    Ein Vormund ist der vom Familiengericht bestellte gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen. Der Vormund übt anstelle der Eltern die elterliche Sorge für das Mündel aus.

    Die Anordnung einer Vormundschaft wird erforderlich, wenn beispielsweise die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Als Vormund können geschäftsfähige Personen, mehrere Personen (beispielsweise ein Ehepaar), das Jugendamt oder ein Verein berufen werden.

    Die Vormundschaft wird vom Familiengericht von Amts wegen angeordnet:

    • wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht (weil beispielsweise die Mutter unverheiratet und minderjährig ist),
    • wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen nicht berechtigt sind (weil zum Beispiel das Familiengericht ihnen die elterliche Sorge entzogen hat oder die elterliche Sorge ruht, weil die Eltern unbekannten Aufenthaltes sind),
    • wenn der Familienstand des Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind),
    • während der Adoption eines Minderjährigen.

    Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Ist der Vormund nicht durch die Eltern letztwillig bestimmt worden oder ist eine geeignete Einzelperson als Vormund nicht vorhanden, hat das Familiengericht den Vormund auszuwählen.

    Als Amtsvormundschaft bezeichnet man die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen durch das jeweils zuständige Jugendamt.

    Es wird unterschieden in gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaft:

    • Gesetzlicher Amtsvormund ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens.
    • Das Familiengericht kann eine Amtsvormundschaft beschließen (bestellen), wenn keine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist.

    Das Jugendamt überträgt die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung des Amtsvormunds einem Mitarbeiter.

    Amtspflegschaften

    Derjenige, der unter elterlicher Sorge steht, erhält für bestimmte Angelegenheiten einen Pfleger, d.h. einzelne Angelegenheiten der elterlichen Sorge (z.B. Aufenthalts-bestimmungsrecht, Recht zur Beantragung von Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge) werden einem Pfleger übertragen.

    Im Unterschied zur Vormundschaft wird aber nicht die gesamte elterliche Sorge übertragen.

    Bei einer Amtspflegschaft wird das Jugendamt durch das Familiengericht zum Pfleger bestellt. Die häufigste Form der Amtspflegschaft ist die Ergänzungspflegschaft, d.h.

    • Ergänzungspflegschaft bzgl. der Ausübung des Aussageverweigerungsrechts im Strafverfahren oder
    • Ergänzungspflegschaft aufgrund eines familiengerichtlichen Eingriffs in das Sorgerecht.

    Das Jugendamt überträgt die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung des Amtspflegers einem Mitarbeiter. Für die Ausübung der Amtspflegschaft gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Amtsvormundschaft.

    Zuständigkeit

    An das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Rechtsschutz, Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss

    Alleinerziehende Elternteile haben es oftmals schwer Kinder, Arbeit und Haushalt zu bewältigen. Zusätzliche Probleme bereitet es, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend für den Unterhalt der Kinder aufkommen kann oder will. In diesen Fällen kann zur finanziellen Unterstützung ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de(Jugendamt)

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2019 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)