Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes

    Sie benötigen dringend einen Reisepass und weder ein regulärer noch ein Expresspass können rechtzeitig ausgestellt werden? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
     
    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
    • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Beschreibung

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    verehrte Gäste,

    ich begrüße Sie recht herzlich in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße. Mit einem schnellen "Klick" erhalten Sie auf unserer Homepage www.ilmtal-weinstrasse.de hier aktuelle Informationen und erfahren viel Wissenswertes über unsere Gemeinde.

    Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße entstand am 31. Dezember 2013 durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße und der dazugehörigen Gemeinden (mit Ausnahme von Kromsdorf).

    Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße besteht aus neun Ortschaften:

    - Liebstedt mit dem Ortsteil Goldbach

    - Mattstedt

    - Niederreißen

    - Niederroßla

    - Nirmsdorf

    - Oberreißen

    - Oßmannstedt mit dem Ortsteil Ulrichshalben

    - Pfiffelbach mit dem Ortsteil Wersdorf

    - Willerstedt

    Die Gemeinde Kromsdorf mit ihrem Ortsteil Denstedt wird von der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erfüllt.

    Stöbern Sie auf diesen Internetseiten, um unsere Gemeinde zu erkunden. Unsere Ortschaften haben sich im Laufe der letzten Jahre zu gepflegten und sehenswerten Kleinoden entwickelt. Sie verfügen über eine reichhaltige Geschichte und ein vielseitiges und geistig-kulturelles Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Kultur-, Sport- und anderen Vereinen. Sie helfen Traditionen zu bewahren und ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln.

    Nutzen Sie aber auch die Gelegenheit, uns außerhalb des "www" kennen zu lernen und gehen sie vor Ort auf Entdeckungsreise.
    Unser Anliegen ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung - auch auf unserer Homepage. Deshalb sind wir für Ihre etwaigen Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Fragen dankbar und offen.

    Herzlichst

    Ihr Bürgermeister

    Thomas Gottweiss

    Adresse

    Hausanschrift

    OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1

    99510 Ilmtal-Weinstraße

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036462 954-0

    Fax: 036462 954-29

    E-Mail: info@ilmtal-weinstrasse.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    IBAN: DE76 8206 4188 0000 8060 99

    BIC: GENODEF1WE1

    Bankinstitut: VR-Bank Weimar e.G.

    Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    IBAN: DE39 8205 1000 0301 0347 61

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Weitere Informationen

    Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1

    99510 Ilmtal-Weinstraße

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036462 95428

    E-Mail: rinne@vgem-ilmtal-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

    Weitere Informationen

    Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Ihr bisheriger Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
    • Ihr Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen: Geburtsurkunde/ bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise; dabei wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung von einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragsstellers wahrgenommen wird.

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
    • Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de