Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes
Sie benötigen dringend einen Reisepass und weder ein regulärer noch ein Expresspass können rechtzeitig ausgestellt werden? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich
- an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
- an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Treffurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresa Braunhold (Mitarbeiterin)
Herr Danilo Braunholz (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51527
Fax: 036923 51538
E-Mail: bauamt@sv-treffurt.thueringen.de
Herr Andreas Fiedler (Mitarbeiter)
Frau Sabine Fiedler (Mitarbeiterin)
Herr Detlef Händel (Fachbereichsleiter)
Frau Anne Hoffmann (Mitarbeiterin)
Frau Anette Jäschke (Mitarbeiterin)
Herr Heiko Jauernik (Fachbereichsleiter)
Frau Nicole John (Mitarbeiterin)
Frau Annette Kleinsteuber (Fachbereichsleiterin)
Frau Corinna König (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Roth (Mitarbeiterin)
Frau Alexandra Senf (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Merz (Standesbeamtin)
Frau Andrea Müller (Mitarbeiterin)
Herr Michael Reinz (Bürgermeister)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51511
Frau Corda Müller (Mitarbeiterin)
Frau Petra Schnell (Mitarbeiterin)
Frau Nadine Schwanz (Mitarbeiterin)
Frau Corinna Stein (Mitarbeiterin)
Frau Regina Stephan (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt - FD Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Corinna König (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, EMA, Meldeamt, Meldebehörde, Ordnungsamt, Passamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Ihr bisheriger Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
- Ihr Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen: Geburtsurkunde/ bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise; dabei wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung von einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragsstellers wahrgenommen wird.
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
- Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub, vorläufigen Reisepass beantragen, Reisepass beantragen