Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung - anmelden

    Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten wollen, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständigen Landratsämter oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (Ordnungsamt) bzw. in unaufschiebbaren Fällen an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen.

    Bei Versammlungen, die über den Zuständigkeitsbereich einer kreisfreien Stadt oder eines Landratsamtes hinausgehen, ist das Referat 200 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Fax: 03447 586-106

    E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Nikolas Sonntag (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-132

    • Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ordnung

      Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten wie:

    • Name und Zustellanschrift des Veranstalters,
    • Name des Versammlungsleiters, Art und Gegenstand der Versammlung,
    • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
    • beabsichtigter Einsatz von Ordnern,
    • die voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • die Art der Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder der Aufzug muss grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) angemeldet werden.

    Bei Eilversammlungen kann gegebenenfalls die Frist verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlveranstaltung, Demonstration, Wahlkampf, Kundgebung, Versammlungsgenehmigung, Aufzug, versammlungsrechtliche Bestätigung, Auflagenverfügung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de