Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung - anmelden

    Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten wollen, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständigen Landratsämter oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (Ordnungsamt) bzw. in unaufschiebbaren Fällen an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen.

    Bei Versammlungen, die über den Zuständigkeitsbereich einer kreisfreien Stadt oder eines Landratsamtes hinausgehen, ist das Referat 200 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-299

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Formulare

    Versammlungsanmeldung

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1

    99510 Ilmtal-Weinstraße

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036462 95413

    E-Mail: woerpel@vgem-ilmtal-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Bürgermeisterin)

    Weitere Informationen

    Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten wie:

    • Name und Zustellanschrift des Veranstalters,
    • Name des Versammlungsleiters, Art und Gegenstand der Versammlung,
    • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
    • beabsichtigter Einsatz von Ordnern,
    • die voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • die Art der Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder der Aufzug muss grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) angemeldet werden.

    Bei Eilversammlungen kann gegebenenfalls die Frist verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kundgebung, Demonstration, Wahlkampf, Aufzug, Auflagenverfügung, Wahlveranstaltung, Versammlungsgenehmigung, versammlungsrechtliche Bestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English