Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung - anmelden

    Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten wollen, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständigen Landratsämter oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (Ordnungsamt) bzw. in unaufschiebbaren Fällen an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen.

    Bei Versammlungen, die über den Zuständigkeitsbereich einer kreisfreien Stadt oder eines Landratsamtes hinausgehen, ist das Referat 200 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Grabfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    98631 Rentwertshausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036944 582-25

    Telefon Festnetz: 036944 582-15

    Fax: 036944 582-21

    E-Mail: e.rode@grabfeld.de; a.schueler@grabfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 485-8139

    Fax: 03693 485-8214

    E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten wie:

    • Name und Zustellanschrift des Veranstalters,
    • Name des Versammlungsleiters, Art und Gegenstand der Versammlung,
    • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
    • beabsichtigter Einsatz von Ordnern,
    • die voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • die Art der Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder der Aufzug muss grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) angemeldet werden.

    Bei Eilversammlungen kann gegebenenfalls die Frist verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kundgebung, Demonstration, Wahlkampf, Aufzug, Auflagenverfügung, Wahlveranstaltung, Versammlungsgenehmigung, versammlungsrechtliche Bestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English