Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

    Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Zulassung, Führerschein

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03672 823-192

    E-Mail: zulassung@kreis-slf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle der Kfz-Zulassung im Landratsamt Haus I, Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
    • Fahrzeugschein
    • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.

    Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II, KFZ Brief, Kfz-Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de