Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

    Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.0.1 Bürgerbüro Artern

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 -  12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-934

    Fax: 03632 741-88930

    E-Mail: artern@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.2 Sachgebiet Bürgerservice Kyffhäuserkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-439

    Fax: 03632 741-8876

    E-Mail: kfz@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2008

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
    • Fahrzeugschein
    • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.

    Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil II, KFZ Brief, Kfz-Brief, Fahrzeugbrief

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024