Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

    Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

    wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

    ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

    wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

    Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

    Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

    Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Kahla

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    07768 Kahla

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 036424 77104

    Telefon Festnetz: 036424 770

    E-Mail: stadt@kahla.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

    Weitere Informationen

    Kahla, die Porzellanstadt am Fuße der Leuchtenburg und Geburtsstadt Johann Walters, "Urkantor" der evangelischen Kirche.
    Lassen Sie die über 1000 jährige Geschichte Kahlas aufleben und kommen Sie mit auf einen Spaziergang durch die historische Altstadt mit ihren liebevoll restaurierten Gebäuden und der nahezu vollständig erhaltenen und sanierten Stadtmauer. Auch außerhalb der Innenstadt kann man viel Sehenswertes in der näheren Umgebung Kahlas entdecken: die liebliche Thüringer Landschaft des mittleren Saaletals, die Leuchtenburg - Königin des Saaletals - und das Rieseneck, eine der besterhaltenen barocken Jagdanlagen Europas erwarten Sie.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-746

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Formulare

    Formlos

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

    Diese Hinweise finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straße sperren, Straßenbaustelle, Baustelle einrichten, Vollsperrung, Poller, Beschilderung, Umleitung einrichten, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de