Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.
Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel
wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.
Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde
Aktuelles
Die untere Verkehrsbehörde ist zuständig für die Verkehrsraumüberwachung. Als Verwaltungsbehörde zählen zu den Zuständigkeiten u.a. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung, Baumaßnahmen bzw. Gerüstbau, Service- Parkausweis, Gefahrguttransport, Personenbeförderungsgesetz, Sonntagsfahrverbot, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 StVO
Gemeinde Am Ettersberg - Ordnung & Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg
Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.
Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 036452 78513
Telefon Festnetz: 036452 78532
Telefon Festnetz: 036452 78536
E-Mail: t.schorcht@am-ettersberg.de
E-Mail: s.schmidt@am-ettersberg.de
E-Mail: d.seyfarth@am-ettersberg.de
Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
erforderliche Unterlagen
Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.
Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.
Formulare
Formlos
Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Verwaltungsgebühren
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.
Diese Hinweise finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022