Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

    Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

    wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

    ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

    wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

    Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

    Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

    Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.1 Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-161

    Fax: 03632 741-88161

    E-Mail: sva@kyffhaeuser.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13 A

    99718 Greußen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03636 7622-0

    E-Mail: sachbereich.ordnungsverwaltung@vgem-greussen.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Formulare

    Formlos

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

    Diese Hinweise finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straße sperren, Verkehrsrechtliche Anordnung, Vollsperrung, Baustelle einrichten, Poller, Straßenbaustelle, Umleitung einrichten, Beschilderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de