Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.
Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel
wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.
Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Markt 22
99817 Eisenach
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
erforderliche Unterlagen
Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.
Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.
Formulare
Formlos
Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Verwaltungsgebühren
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.
Diese Hinweise finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022