Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

    Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

    wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

    ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

    wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

    Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

    Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

    Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung auf der Grundlage von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Baustellen im öffentlichen Raum

    Hinweise für Erfurt: Verlängerung der Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen

    Hinweise für Erfurt: Erteilung von Erlaubnissen zur Aufstellung von Blumenbehältnissen

    Hinweise für Erfurt: Gestattungen im öffentlichen Verkehrsraum

    Hinweise für Erfurt: Verkehrsrechtliche Anordnung zum Stellen von Verkehrszeichen zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum

    Hinweise für Erfurt: Inbetriebnahme von Polleranlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Johannesstraße 173

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-4330

    Fax: 0361 655-4309

    E-Mail: verkehr.tiefbau-verkehr@erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verkehrsrecht: Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
    Verkehrsrecht: Verlängerung verkehrsregelnder Maßnahmen bzw. Terminänderung verkehrsregelnder Maßnahmen
    Verkehrsrecht: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
    Verkehrsrecht: Antrag auf Transponderkarte für Polleranlagen

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverwaltung/Dokumentation

    Adresse

    Besucheranschrift

    Eugen-Richter-Straße 45

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-3189

    Telefon Festnetz: 0361 655-3768

    E-Mail: Strassendokumentation@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Ziesemann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3120

    • Ansprechpartner Kartenstelle (Sachgebiet Straßenverwaltung/Dokumentation)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3772

      E-Mail: kartenstelle.tiefbau-verkehr@erfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sondernutzung/Koordinierung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Steinplatz 1

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5
    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3762

    Fax: 0361 655-3769

    E-Mail: Strassenaufsicht_Sondernutzung@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Herr Wesche (Sachgebietsleiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3762

    • Frau Wagner (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3125

    • Frau Maciejewski (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3124

    Internet

    Formulare

    Sondernutzung: Aufstellung von Blumenkübeln/Sitzbank im öffentlichen Verkehrsraum

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Formulare

    Formlos

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

    Diese Hinweise finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straße sperren, Straßenbaustelle, Baustelle einrichten, Vollsperrung, Poller, Beschilderung, Umleitung einrichten, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation