Gemeinnütziger Verein Anerkennung

    Vereine

    Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.

    Beschreibung

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

    Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Gera

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 16 61

    07506 Gera

    Hausanschrift

    Rudolf-Diener-Str. 1

    07545 Gera

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 834-0

    Fax: 0365 834-2007

    E-Mail: Poststelle@agg.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2011

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Organisationen, Gesangsverein, Schützenverein, Sportverein, Vereinsgründung, Musikverein, Initiativen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024