Gemeinnütziger Verein Anerkennung
Vereine
Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Ansprechpartner
Für Neumark wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen