Vereine
Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Finanzen/Sonstige Sozialleistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Verbände und Vereine
Landratsamt Weimarer Land - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Formulare
Prüfungsbericht nach §2 BKleingG
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Initiativen, Organisationen, Sportverein, Vereinsgründung, Musikverein, Gesangsverein, Schützenverein