Gemeinnütziger Verein Anerkennung

    Vereine

    Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.

    Beschreibung

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

    Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Weimarer Land (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)