Gemeinnütziger Verein Anerkennung
Vereine
Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Büro Landrätin / Controlling / Beteiligungen / Presse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: blr@ilm-kreis.de
De-Mail: blr@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-101
Fax: 03628 738-111
Amtsgericht Arnstadt - Zweigstelle Ilmenau
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 07 51
98648 Ilmenau
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen