Vereine
Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Ansprechpartner
Landgemeinde Bleicherode - Hauptamt/Pressestelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkflächen hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptstr. 43/44
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Ernst (Sachbearbeiterin)
Internet
Amtsgericht Nordhausen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100 151
99721 Nordhausen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Organisationen, Vereinsgründung, Gesangsverein, Initiativen, Schützenverein, Sportverein, Musikverein