Gemeinnütziger Verein Anerkennung

    Vereine

    Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Verein gründen möchten.

    Beschreibung

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

    Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Nordhausen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 151

    99721 Nordhausen

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 6

    99734 Nordhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 422-0

    Fax: 03631 422-10

    E-Mail: agndh.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schützenverein, Gesangsverein, Vereinsgründung, Organisationen, Sportverein, Initiativen, Musikverein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de