• Hörsel (Landkreis Gotha, Thüringen)
Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Beschreibung

Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. 

Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

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Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.

Ansprechpartner

Landratsamt Gotha - Bauleitplanung und Denkmalschutz

Adresse

Hausanschrift

Emminghausstr. 8

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Hausanschrift

18.-März-Str. 50

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse

Version

Technisch erstellt am 12.11.2008

Technisch geändert am 02.06.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Gemeindeverwaltung Hörsel - Bauamt

Adresse

Hausanschrift

Waltershäuser Straße 16a

99880 Hörselgau

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: Geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: Geschlossen

Version

Technisch erstellt am 12.02.2010

Technisch geändert am 29.05.2017

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 15.08.2024

Stichwörter

Bauleitplanung, Verkehrsprojekte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024