Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Bitschnat
Telefon Festnetz: 03643 762-265
Frau G. Müller
Telefon Festnetz: 03643 762-254
Frau B. Rußwurm
Telefon Festnetz: 03643 762-259
Herr R. Weller
Telefon Festnetz: 03643 762-363
Frau J. Wolf
Telefon Festnetz: 03643 762-244
Stadtverwaltung Weimar - Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger Terminabsprache.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.02.2023
Stichwörter
Verkehrsprojekte, Bauleitplanung