Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme
Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Gothaer Platz
Linie:- Straßenbahn: 2, 4
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Treuse (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-3914
E-Mail: Bauinfo@Erfurt.de
Internet
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Gothaer Platz
Linie:- Straßenbahn: 2, 4
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wahler (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-3916
E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de
Frau Möhrstedt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-3915
E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de
Frau Mühlemann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-3949
Internet
Formulare
Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt
Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Stichwörter
Bauleitplanung, Verkehrsprojekte
Metainformation
- Ursprungsportal: Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Ursprungsportal: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme in Erfurt
- Ursprungsportal: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes in Erfurt