Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

    Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. 

    Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme

    Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 1

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Bauinfo@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3914

    Fax: 0361 655-3969

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3903

    Fax: 0361 655-3909

    Formulare

    Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
    Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Verkehrsprojekte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024