Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme
Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro
Adresse
Hausanschrift
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99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung
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99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Stichwörter
Bauleitplanung, Verkehrsprojekte
Metainformation
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