Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

    Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. 

    Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme

    Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 1

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gothaer Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 2, 4

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3914

    Fax: 0361 655-3969

    E-Mail: Bauinfo@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

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    • Haltestelle: Gothaer Platz
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      • Straßenbahn: 2, 4

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    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3903

    Fax: 0361 655-3909

    E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Wahler (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3916

      E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de

    • Frau Möhrstedt (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3915

      E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de

    • Frau Mühlemann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3949

    Internet

    Formulare

    Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt
    Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Verkehrsprojekte

    Sprachversion

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