Kindesunterhalt Festsetzung

    Unterhaltszahlung

    Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.

    Beschreibung

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

    Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt
    Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

    Ehegattenunterhalt
    Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

    Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt für Minderjährige
    Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

    Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
    Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
    Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

    Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt für Minderjährige
    Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

    Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
    Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
    Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.51.3 Sachgebiet Unterhalt / Vormundschaften / UVG

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-212

    Fax: 03675 871-9212

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2008 (von: Uta Thees)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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