Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Beschreibung
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt für Minderjährige
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt für Minderjährige
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.51.3 Sachgebiet Unterhalt / Vormundschaften / UVG
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau D. Koch
Hausanschrift
E-Mail: unterhalt-beistandschaft@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-251
Fax: 03675 871-9212
Frau M. Lenker
Hausanschrift
Fax: 03675 871-9212
E-Mail: unterhalt-beistandschaft@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-392
Frau M. Steiner
Hausanschrift
Fax: 03675 871-9212
E-Mail: unterhalt-beistandschaft@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-382
Internet
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013