Kindesunterhalt Festsetzung

    Unterhaltszahlung

    Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.

    Beschreibung

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

    Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt
    Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

    Ehegattenunterhalt
    Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Rechtsschutz, Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss

    Alleinerziehende Elternteile haben es oftmals schwer Kinder, Arbeit und Haushalt zu bewältigen. Zusätzliche Probleme bereitet es, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend für den Unterhalt der Kinder aufkommen kann oder will. In diesen Fällen kann zur finanziellen Unterstützung ein Unterhaltsvorschuss beim Leistungsamt beantragt werden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)

    E-Mail: uvg@lra-soemmerda.de

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Aufforderung zur Auskunftserteilung und Zahlung von Kindesunterhalt

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English