Elternunterhalt Festsetzung
Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-301
Fax: 03628 738-399
Gültigkeitsgebiet
Thüringen