Elternunterhalt Festsetzung

    Unterhaltsheranziehung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Zuständigkeit

    Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
    Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03693 485-8217

    Telefon Festnetz: 03693 485-8617

    E-Mail: ja@lra-sm.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verwandte, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt, Unterhaltspflicht, Angehörige, Sozialamt, Eltern, BGB, Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English