Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Amtsvormundschaft/Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr  Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3601 802253
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Hilfe zum Lebensunterhalt, BGB, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Eltern, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt