Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postfachadresse
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-5001
E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de
Internet
Stichwörter
Blindenhilfe, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenrecht Sozialhilfe Grundsicherung Blindengeld Blindenhilfe, Wohngeld, Wohngeldamt, Wohngeldbehörde
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Jugendamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-5101
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de
Internet
Stichwörter
Adoption, Allgemeiner Sozialer Dienst, Beistandschaften, Eingliederungshilfe, Elterngeld, Familiengerichtshilfe, Frühe Hilfen, Jugend, Jugendarbeit, Jugendförderung, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Jugendschutz, Kinder- und Jugendschutz, Kindergärten, Kindertagesstätte, Kita, Pflegekinderwesen, Pflegschaften, Schulsozialarbeit, Sorgerecht, Tagespflege, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Unterhaltspflicht, Verwandte, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt, BGB, Eltern