Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Hinweise für Suhl: Unterhaltsheranziehung
Ansprechpartner
Tel.: 03681/ 74 28 70
oder
Tel.: 03681/ 74 28 69
Ansprechpartner
Tel.: 03681/ 74 28 70
oder
Tel.: 03681/ 74 28 69
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis : 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Hilfe zum Lebensunterhalt, BGB, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Eltern, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt