Elternunterhalt Festsetzung

    Unterhaltsheranziehung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Hinweise für Erfurt: Unterhalt

    Hinweise für Erfurt: Unterhaltsvorschuss

    Zuständigkeit

    Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
    Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinplatz 1

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5
    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-4709

    Telefon Festnetz: 0361 655-4711

    E-Mail: verwaltung.jugendamt@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Unterhaltsvorschuss: Hinweise Antrag und ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach UVG

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialamt, Elternunterhalt, Eltern, Verwandte, Unterhaltspflicht, Angehörige, unterhaltspflichtig, BGB, Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de