Elternunterhalt Festsetzung
Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Unterhaltsvorschuss: Hinweise Antrag und ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach UVG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen