Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR beantragen
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- jetziger Führerschein
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Wenn der Führerschein von einer Behörde in einem anderen Landkreis/einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist es zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens empfehlenswert, ggf. einen Karteikartenauszug (amtlich beglaubigt) von dieser Behörde beizufügen.
Formulare
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Voraussetzungen
siehe Unterlagen
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Aushändigung eines EU-Führerscheins
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Grund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Im Hinblick auf die vielen Millionen Führerscheinbesitzer sollen durch die Staffelung eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.06.2021
Stichwörter
Karteikartenabschrift, EWR, Abnutzung, Europäischer Wirtschaftsraum, Namensänderung, Fahrerlaubnisbehörde, EU, Kartenführerschein, Führerschein Umtausch, Karteikartenauszug