Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR beantragen

    Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Suhl: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Ansprechpartner:
    (03681) 74 23 05
    (03681) 74 23 06

    Ansprechpartner:
    (03681) 74 23 05
    (03681) 74 23 06

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)

    Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Fax: 03681 742919

    E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
    • jetziger Führerschein
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Wenn der Führerschein von einer Behörde in einem anderen Landkreis/einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist es zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens empfehlenswert, ggf. einen Karteikartenauszug (amtlich beglaubigt) von dieser Behörde beizufügen.

    Formulare

    Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

    Voraussetzungen

    siehe Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    - Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    - Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle

    - Aushändigung eines EU-Führerscheins

    Kosten

    Hinweise für Suhl: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Gebühr: 24,00 €

    Der Umtausch des Führerscheins ist auch über den Direktversand möglich. Der Führerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und dann direkt durch die Bundesdruckerei an den Antragsteller geschickt.



    Gebühr: 24,00 € zzgl. 4,80 € Direktversand

    Gebühr: 24,00 €

    Der Umtausch des Führerscheins ist auch über den Direktversand möglich. Der Führerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und dann direkt durch die Bundesdruckerei an den Antragsteller geschickt.



    Gebühr: 24,00 € zzgl. 4,80 € Direktversand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Grund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

    Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Im Hinblick auf die vielen Millionen Führerscheinbesitzer sollen durch die Staffelung eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    EWR, EU, Kartenführerschein, Führerschein Umtausch, Karteikartenabschrift, Europäischer Wirtschaftsraum, Karteikartenauszug, Namensänderung, Fahrerlaubnisbehörde, Abnutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024