Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR beantragen
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Hinweise für Erfurt: Umtausch bei Namensänderung oder Korrektur
Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
Kontakt
Kontaktperson
Fahrerlaubnisangelegenheiten A - Di
Telefon Festnetz: 0361 655-7533
Fahrerlaubnisangelegenheiten Dj - Hf
Telefon Festnetz: 0361 655-7577
Fahrerlaubnisangelegenheiten Hg - Lim
Telefon Festnetz: 0361 655-7573
Fahrerlaubnisangelegenheiten Lin - Ra
Telefon Festnetz: 0361 655-7542
Fahrerlaubnisangelegenheiten Rb - Sim
Telefon Festnetz: 0361 655-7552
Fahrerlaubnisangelegenheiten Sin - Z
Telefon Festnetz: 0361 655-7521
Internet
Formulare
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Antrag auf Fahrerlaubnis
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- jetziger Führerschein
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Wenn der Führerschein von einer Behörde in einem anderen Landkreis/einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist es zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens empfehlenswert, ggf. einen Karteikartenauszug (amtlich beglaubigt) von dieser Behörde beizufügen.
Formulare
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Voraussetzungen
siehe Unterlagen
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Aushändigung eines EU-Führerscheins
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Grund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Im Hinblick auf die vielen Millionen Führerscheinbesitzer sollen durch die Staffelung eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.06.2021
Stichwörter
Karteikartenabschrift, EWR, Abnutzung, Europäischer Wirtschaftsraum, Namensänderung, Fahrerlaubnisbehörde, EU, Kartenführerschein, Führerschein Umtausch, Karteikartenauszug