Erhebungen an Schulen
Wenn Sie Erhebungen an Schulen in Thüringen durchführen möchten, dann müssen Sie vorher eine Genehmigung dafür beantragen.
Beschreibung
Für Erhebungen in Schulen, wie wissenschaftliche Untersuchungen, Umfragen, Testreihen und Ähnliches benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen dabei datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Staatliche Schulamt oder bei schulamtsübergreifenden Vorhaben an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 54854-600
Fax: 0365 54854-666
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine ausführliche Beschreibung des Projekts (Konzeption, Benennung des verantwortlichen Projektleiters, Benennung der beteiligte Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens, Darstellung des erheblichen wissenschaftlichen Interesses im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule)
- die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer, gegebenenfalls Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler. Aus den Erhebungsunterlagen muss deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch Sie vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
- Datenschutzkonzept
- Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens
- eine Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll
- Angaben wie und wann die Forschungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden
Voraussetzungen
- vollständige Antragsunterlagen
- Ihr Vorhaben muss ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lassen und die Belastung der Schule muss sich in einem zumutbaren Rahmen halten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Durchführung der Erhebung an Thüringer Schulen können Sie schriftlich über den Postweg oder in Textform per E-Mail einreichen.
- Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft
- Gegebenenfalls fehlende Unterlagen werden nachgefordert
- Der Antrag geht zur fachlichen Prüfung
- nach der fachlichen Prüfung der Unterlagen werden gegebenenfalls weitere Unterlagen nachgefordert oder Änderungsbedarfe besprochen
- Sie erhalten die Genehmigung oder Ablehnung
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen (Bearbeitungszeit hängt vom Umfang des Antrags und der durchzuführenden Erhebung ab)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.01.2024