Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr

    Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.

    Beschreibung

    Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.

    Zuständigkeit

    Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.

    Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Schmölln GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommeritzer Straße 74/1

    04626 Schmölln

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Verbrauchsabrechnung Dienstag immer bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034491 644-0

    Fax: 034491 644-10

    E-Mail: info@stadtwerke-sln.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wasserabgaben, Trinkwasseranschluss, Wasserversorgung, Wasserbedarf, Betriebswasser, Trinkwasser, Wasserkosten, Wassergebühr, Wasserverbrauch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de