Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Eigenbetrieb Gemeindewerke Oberes Sprottental
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.
Öffnungszeiten
Montag         09:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:45 Uhr Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 18:00 Uhr Mittwoch       09:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:45 Uhr Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:45 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberes Sprottental: Trinkwassergebühr
Die aktuellen Satzungen können im Internet unter www.vg-sprottental.de unter der Rubrik: Verwaltung - Satzungen eingesehen werden.
Die aktuellen Satzungen können im Internet unter www.vg-sprottental.de unter der Rubrik: Verwaltung - Satzungen eingesehen werden.
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen